Schulung/ zertifizierter Lehrgang

Schulung/ zertifizierter Lehrgang


Brandschutz- oder Evakuierungshelfer
Unternehmen/ Arbeitgeber sind verpflichtet, Personen zu benennen, die vorbeugend oder in einer Notfallsituation die Aufgabe haben, einen Brand zu vermeiden bzw. zu bekämpfen oder Menschen zu evakuieren. Dieses gibt §10 ArbSchG und die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) mit „Maßnahmen gegen Brände“ vor.
Wir bieten die zertifizierte Schulung je nach Gruppengröße in einem Teil- oder Tagesseminar bestehend aus praxisorientierter Theorie und einem praktischen Teil durch eine Feuerlöschübung an.

Aufsicht führende Person
Unser eintägiger Lehrgang beschäftigt sich mit praktischen Aufgaben und rechtlichen Grundlagen und Verantwortung der Aufsicht führenden Person in Versammlungsstätten nach DGUV 215-322.
Hausmeister/-Innen, Lehrer/-Innen, Haustechniker/-Innen sind hier die Zielgruppe, da diese Gruppe häufig als Vertreter der Betreiber von Versammlungsstätten und öffentlichen Gebäuden eingesetzt werden, da in den Veranstaltungen ein geringes Potenzial an Gefahr zu finden ist.

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