Durchführung und Kontrolle von Veranstaltungen im Rahmen der Betreiberpflicht

Durchführung und Kontrolle von
Veranstaltungen im Rahmen der Betreiberpflicht


Damit die Veranstaltung auf Ihrem Grund und Boden sowie Räumlichkeiten reibungslos verläuft und Sie nicht vor Ort sein müssen, bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten. 
Wir übernehmen Ihre Betreiber Verantwortung, Technische Leitung des Hauses, Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nach §39 + §40 der NRW SonderBauVO bzw. der deutschlandweit geltenden VstättVO.
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